Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Entwurf von Verkehrsminister Schnieder zugestimmt. Alle Gehwege und Fußgängerzonen mit dem kleinen schwarz-weißen Schild „Rad frei“ sind künftig automatisch auch für E-Scooter frei. Das teilte der Bundesverband von FUSS e.V. Deutschland mit.
Wer einen E-Scooter oder ein E-Bike leiht, darf beides legal auf dem Gehweg abstellen. Nur für die Verleiher gibt es Einschränkungen: Sie brauchen bundesweit eine Genehmigung der Stadt, wenn sie ihre Fahrzeuge im Straßenraum anbieten wollen.
Bußgelder deutlich gesenkt
Der Bundesrat billigte auch die deutliche Senkung von Bußgeldern für E-Scooter-Fahrer.
Wer während der Fahrt auf sein Smartphone starrt, muss bisher 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Künftig sind es nur noch 55 Euro und kein Strafpunkt mehr. Das weit verbreitete illegale Gehwegfahren soll nur 25 Euro bis 40 Euro kosten, je nach Gefährdung und Unfallfolgen.
Trotz Kritik von Sozialministerien, Behindertenbeauftragten und Verbänden
Die Sozialminister der Bundesländer hatten zuvor striktere Regeln gegen das Gehwegfahren und -parken mit E-Scootern gefordert. Das hatten auch die 17 Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern gefordert sowie Sozial-, Senioren- und Behinderten-Organisationen wie VdK und Paritätischer Wohlfahrtsverband. Der Deutsche Städtetag, die Polizeigewerkschaft sowie die Verkehrsverbände VCD und FUSS hatten den Plan ebenfalls abgelehnt.
Der große Widerstand führte aber dazu, dass E-Scooter beim Überholen von Fußgänger weiter 1,5 Meter Abstand halten müssen. Das hatte Schnieder abschaffen wollen.
FUSS e.V.: „Ohrfeige für Ältere, Blinde und Kinder“
Mit den neuen Regelungen „geben Verkehrsminister Schnieder und seine Länderkollegen vor allem für Ältere, Blinde und Kinder kurz vor Weihnachten eine brutale Ohrfeige“, so der Kommentar von FUSS e.V. „Für Verkehrsminister und Bundesrat ist die kleine und oft wilde Gruppe der E-Scooter-Fahrer wichtiger als viele Millionen Menschen, die sichere Wege bräuchten. Geradezu ein Hohn ist die Senkung von Bußgeldern, obwohl Unfallzahlen und Regelbrüche mit E-Scootern drastisch zugenommen haben.“
Zu den jetzt nötigen Genehmigungen für Verleiher sagt FUSS: „Faktisch gilt durch Gerichtsurteile und Landesgesetze längst. Es nützt aber gar nichts, wenn Städte das Verleihen genehmigen und dann unfähig sind, das von ihnen erlaubten Chaos zu unterbinden.“
