Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV): Städte müssen Gehwegparken ahnden

Gehwegparken ist in der Regel verboten und gehört geahndet. Viele Städte dulden es trotzdem mit dem Verweis auf "Parkdruck". Die renommierte "Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht" stellt jetzt in ihrer Ausgabe vom 5. Mai 2022 fest: "Systematisches Weggucken ist illegal."

Nachdem die Behörde nichts gegen das Parken auf dem Gehweg tun wollte, reichte eine Gruppe Anwohnende beim Verwaltungsgericht Bremen Klage ein. Das Gericht verpflichtete die Verkehrsbehörde , den Antrag der Anwohnerinnen und Anwohnern zu prüfen. 

Wo Parken erlaubt ist, regelt die Straßenverkehrsordnung ganz klar: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“

So steht es in Paragraf 12 Absatz 4 der StVO – und im Bußgeldkatalog steht, wieviel Geld bei Verstößen fällig ist. Unterm Stichwort „Vorschriftswidrig Gehweg ... benutzt“ beginnt der Regelsatz bei 55 Euro. Zuständig fürs Ahnden sind die Ordnungsämter der Kommunen.

Städte ignorieren Vorgaben wegen "Parkdruck"

Viele Städte aber kümmert das nicht. Sie weisen ihre Ordnungsämter an, illegales Gehwegparken nicht zu verfolgen, wenn noch ein Rest zum Gehen bleibt. Diesen setzen sie willkürlich fest – mal mit 1,5 Meter, mal mit 1,2 Meter, Münster sogar nur mit genau einem Meter. Dürfen die Städte das?

Diese Frage hat jetzt der Kölner Jurist Jonas Höltig in der „Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht“ gestellt und klar beantwortet: „Kommunale Dienstanweisungen, die das Gehwegparken grundsätzlich dulden, sofern bestimmte Restgehwegbreiten verbleiben, sind rechtswidrig.“

  • Mehr Information bei FUSS e.V.: mehr

 

Bremen: Klage von fünf Anwohnenden beim Verwaltungsgericht erfolgreich

In Bremen hatten sich fünf Anwohnende an das Bremer Amt für Straßen und Verkehr (ASV) gewandt mit dem Anliegen, die Parksituation in drei Straßen zu überprüfen. Nachdem die Behörde nichts gegen das Parken auf dem Gehweg tun wollte, reichte die Gruppe beim Verwaltungsgericht Bremen Klage ein.

Das Gericht verpflichtete die Verkehrsbehörde nun, den Antrag der Anwohnerinnen und Anwohnern zu prüfen. Die Stadt will nun beim Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil vorgehen.

Interessierte schauen gespannt nach Bremen: Man rechnet damit, dass von dem Urteil Signalwirkung ausgeht.

  • Radio Bremen: buten un binnen. Streit um Parken auf Bremer Gehwegen (02.03.2022) - mehr

* Ass. Jur. Jonas Höltig: Vollzugsdefizite beim illegalen Gehwegparken.
NVZ, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht. Ausgabe 5/2222 vom 05.05.2022, Seite 220. Verlag C.H.BECK. ISSN 0934-1307